Für PV-Anlagen auf Privathäusern (typischerweise bis 30 kWP) gibt es verschiedene Förderprogramme von Bund und Ländern, die von Einspeisevergütungen über zinsgünstige Darlehen bis hin zu Zuschüssen der Energieversorger reichen. Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Förderungen - Investitionsförderungen für den Kauf einer PV-Anlage und "Betriebs"-Förderungen in Form von Einspeisevergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), GEG. Der Antrag auf Investitionszuschuss muss vor dem Kauf der PV-Anlage gestellt werden. Sie erhalten die Einspeisevergütung, nachdem die Anlage registriert und in Betrieb genommen worden ist.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist die zentrale Anlaufstelle für das bundesweite Photovoltaik-Förderprogramm. Die Photovoltaikanlage muss die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erfüllen, einschließlich der Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz. Eine weitere wichtige Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass das Gebäude, auf dem die Anlage installiert werden soll, nicht zur Stromerzeugung gebaut wurde. Seit November 2020 gibt es zudem einen Zuschuss für private Ladestationen für Elektroautos.
Neben der bundesweiten Förderung durch die KfW-Bank bieten auch einige Bundesländer Förderprogramme für Photovoltaikanlagen an, wie z. B. das Programm Progress NRW oder das Solarspeicherprogramm der Energieagentur RheinlandPfalz. Mögliche Förderungen sind Zuschüsse, Kaufhilfen, Übernahme von Erstberatungskosten und zinsgünstige Darlehen.
Auch Handwerksunternehmen können ab sofort Zuschüsse aus dem seit 23. November 2021 verfügbaren Programm „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen“
beantragen. Darüber unterstützen das Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI) und die KfW den Aufbau von
Ladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge (Flotten- und
Carsharing-Fahrzeuge). So soll u.a. gewerblichen Unternehmen und deren
Mitarbeitern der Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge
nahegebracht werden.
Fördermittel gibt es zum Erwerb und der Errichtung von fabrikneuen,
nicht öffentlich-zugänglichen stationären Ladestationen inklusive der
Netzanschlüsse. Der Zuschuss beträgt 70 % der förderfähigen Kosten,
maximal jedoch 900 Euro pro Ladepunkt. Liegen die Gesamtkosten des
Vorhabens unter 1.285,71 Euro, wird keine Förderung gewährt. Die
Ladeinfrastruktur muss an Stellplätzen errichtet werden, die zur
gewerblichen Nutzung bzw. zum Abstellen von Fahrzeugen der Mitarbeiter
dienen. Ladepunkte mit einer Ladeleistung bis zu 22 Kw sind förderfähig.
Die KfW führt eine Liste technisch geeigneter Modelle, die laufend ergänzt wird.
Weitere aktuelle Informationen finden Sie unter www.kfw.de