Modernes Heizen wird gefördert

Ein effizientes Heizsystem sorgt für niedrige Energiekosten und eine immense Entlastung der Umwelt. So ist die Energiegewinnung aus regenerativen Energien (Luft oder Sonne) für Neubau und Sanierungsvorhaben ein wichtiges Instrument, um Hausbesitzer zur Investition in erneuerbare Wärme anzuregen und wird daher durch staatliche oder kommunale Förderprogramme finanziell unterstützt. Mit den aktuellen Fördermaßnahmen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) versucht der Staat, die gesetzten Klimaziele verstärkt im breiten SHK-Markt anzukurbeln; entfallen doch knapp 40 % des Energieverbrauchs und rund ein Drittel der Co²-Emmissionen auf Gebäude. Denn während der Anteil an regenerativ erzeugtem Strom (Thema PV-Anlage) stetig wächst, bietet der Wärmesektor enormes Potenzial und höchsten Bedarf. So sollen nach und nach alte Heizanlagen gegen eine moderne Heiztechnik ausgetauscht werden.

Aktuell wurden pauschale Fördermittelbeträge dahingehend geändert, dass nun die gesamte Heizungsmodernisierung mit prozentualen Zuschüssen gefördert wird. Dabei können neben den Anschaffungskosten für die neue Heizung auch die Installation und alle damit zusammenhängenden Maßnahmen, darunter Entsorgung des Öltanks, die Schornsteinsanierung, Installationskosten sowie anteilige Kosten für z.B. eine Flächenheizung und Pufferspeichers im Paket geltend gemacht werden und so Bauherren von Förderungen bis zu 40 % profitieren!

Auch wenn man auf den ersten Blick nur „Heizkessel“, „Gasheizung“ oder „Wärmepumpe“ im Zusammenhang mit den neuen Fördersätzen lesen mag; auch die Ein- und Umbauten von und mit Flächenheizungssystemen gehören mit in den Fördertopf. Denn nur die Flächenheizung bildet als Niedrigtemperatursystem die Grundlage für ein effizientes Heizsystem mit regenerativen Energieerzeugern. Nur mit einer Flächenheizung werden die besten Wirkungsgrade durch die niedrigen Vorlauftemperaturen erreicht.

Und wenn die Wärmepumpe und das Lüftungsgerät (dezentrales oder zentrales System) regelungstechnisch gemeinsam betrieben werden, können sich Bauherren im Rahmen des Programms „Heizen mit erneuerbaren Energien“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auch hier bis zu 40 % der Investitionskosten (Heizungstausch WP) erstatten lassen.

ZEWOTHERM bietet einen Komplett-Service aus einer Hand und förderfähigen Pakete gleich mit. Unsere zentralen und dezentralen Lüftungsgeräte sowie Premium-Wärmepumpen erfüllen die aktuellen BAFA-Anforderungen und zählen somit zu den geförderten Produkten im Rahmen des Klimapakets.

Hinweis

Aktuelle Informationen zur Bundesförderung effiziienter Gebäude (BEG) Reform (Neuerungen ab 15.08.2022) finden Sie hier


Das BAFA-Investitionsprogramm mit der Heizkesseltauschprämie

Hier stehen verschiedene Förderungssätze der Investitionssumme an, dies inkludiert auch die Flächenheizung. Voraussetzung hierfür ist u.a. der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage. Der Zuschuss bezieht sich auf ALLE förderfähigen Kosten, ergo auch die Anschaffungskosten der geförderten Anlage sowie dafür notwendige bauliche Maßnahmen und Investitionskosten (z. B. … Optimierungen des Heizungsverteilsystems beispielsweise durch einen hydraulischen Abgleich und der Einbau von Flächenheizungen.

Gerfördert werden Wärmepumpen, wenn sie z.B. als Wärmeverteilsystem Flächenheizungen eingesetzt werden.

KfW-Förderung

Jeder kennt die KfW-Förderung. Denn mittels Kreditvergabe werden nicht nur die neue Heizungsanlage, sondern auch viele begleitende Maßnahmen gefördert. Der Kredit bezuschusst neben anderen baulich begleitenden Maßnahmen auch den Einbau einer Flächenheizung. Abhängig von Baujahr und dem energetischen Dämmwert des Hauses kommen eine Vielzahl an Krediten oder Investitionszuschüsse in Frage, so dass eine genaue Analyse und Bewertung der in Betracht kommenden Maßnahmen und der mit den Förderungen verbundenen Auflagen zu empfehlen ist.

Kommunale Förderprogramme

Um junge Familien am Ort zu halten oder dorthin zu locken, machen viele Städte und Gemeinden attraktive Angebote zur Förderung. Dies können zum Beispiel mehrere Tausend Euro Grundstücksvergünstigung auf städtischem Bauland für Baufamilien sein, Darlehen für Familien mit mindestens drei Kindern, Barzuschüsse für ein bestimmtes Neubaugebiet sowie kostenfreie Kindergartenplätze. Auch die Energieeffizienz belohnen einige

Kommunen, zum Beispiel mit Fördermitteln für den Wärmeschutz, Zuschuss

für die Energieberatung oder einen Bonus für die Heizungsoptimierung und

Solarthermie.

Der Steuerabzug bei energetischen Sanierungsmaßnahmen

Neben den bestehenden Förderprogrammen können auch steuerliche Förderungen geltend gemacht werden. Nach dem §35c im Einkommenssteuergesetz können 20 % (maximal 40.000 Euro pro Objekt) für Aufwendungen zur energetischen Modernisierung in selbstgenutztem Wohnraum über drei Jahre von der Steuer abgesetzt werden. Dieser Steuerabzug gilt, sofern die Maßnahmen zur Sanierung/Optimierung älter als zwei Jahre sind. Förderfähig sind Einzelmaßnahmen, die auch von der KfW als förderfähig eingestuft sind, unter anderem die Flächenheizung und -kühlung. Die Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung gelten befristet für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029. Die geplante Laufzeit von 10 Jahren schafft die Möglichkeit für die Branche der energetischen Gebäudesanierungen, sich auf die steigende Nachfrage nach energetischen Sanierungen einzustellen und entsprechende Kapazitäten aufbauen.

Förderung der Bundesländer

Einige Bundesländer loben attraktive Förderprämien für Bauvorhaben aus. Hierbei handelt es sich häufig um Förderungen besonders energieeffizienter Technik, von denen besonders junge Paare und Familien profitieren können. Dabei haben die meisten Bundesländer Einkommensgrenzen für die Kreditvergabe festgelegt. Meist gilt: Je niedriger das Einkommen, desto höher ist das Darlehen und desto niedriger der Zinssatz. Wer für welches Bauvorhaben eine Förderung bekommt, hängt von mehreren Faktoren ab, die sich je nach Bundesland und Programm unterscheiden.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass wir die hier veröffentlichten Informationen und Angaben mit Sorgfalt zusammengestellt haben, aber für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen können. Rechtsverbindliche Angaben erhalten Sie bei den jeweils genannten Institutionen.

BAFA-Förderung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz BAFA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Das Amt unterstützt den Einsatz von regenerativen Energien und gibt dabei attraktive Investitionszuschüsse. Insbesondere wird Einsatz besonders effizienter Wärmepumpen gefördert.

www.bafa.de

Bundesverband Wärmepumpe e.V.

Der BWP ist Interessensvertreter für die Wertschöpfungskette der

Wärmepumpe. Hier finden Sie ausführliche Informationen zu Funktionsweise, Förderprogrammen und vor allem dem Stand der aktuellen Förderpolitik mit allen ausschöpfbaren Möglichkeiten, die es bundesweit gibt. ZEWOTHERM ist Mitglied beim Bundesverband für Wärmepumpe e.V.

www.waermepumpe.de

Förderprogramme der KfW-Bank

Diebundeseigene Förderbank KfW

finanziert das Bauen und den Kauf von energieeffizienten Gebäuden, das energetische Sanieren bzw. den Umbau sowie die Nutzung erneuerbarer Energien mit umfangreichen Fördermitteln.

Diese finanzielle Unterstützung kann, je nach Förderprogramm, in Form eines Zuschusses oder eines Darlehens erfolgen. Die Förderung ist stets an Bedingungen geknüpft (z. B. KfW-Effizienzhaus), die in der Regel über den gesetzlich festgeschriebenen Mindeststandard hinausgeht. So müssen beispielsweise beim Dämmen die Standards der verschiedenen KfW

Effizienzhäuser erreicht werden, die anspruchsvoller sind, als sie die Energieeinsparverordnung (EnEV)/ Gebäudeenergieverordnung (GEG) vorgibt. Es gibt eine Vielzahl an Förderprogrammen, die alle hier zusammengefasst sind.

www.kfw.de