Gerade im Neubau lässt sich der Energiebedarf und die Wärmeversorgung von vornerein planen. So ist das Ziel der Bundesregierung die konkrete und nachweisliche Einsparung von Primärenergie (z.B. Öl oder Gas) sowohl in Industrie aber auch im Wohnungsneubau. Diese Ziele sind u.a. durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt, das strenge Anforderungen an die Effizienz von Neubauten aufweist. Diese Anforderungen werden jedoch immer weiter verschärft. So erfüllen z.B. seit 2016 Brennwertheizungen die EnEV-/ GEG-Vorgaben auch in Kombination mit solarer Trinkwassererwärmung nicht mehr, wodurch für Bauherren zusätzliche Investitionen in die Gebäudedämmung oder komplexe Haustechnik nötig wird, um den EnEV-/ GEG-Standard zu erreichen.
Eine Luft/Wasser- oder Sole/Wasser-Wärmepumpe erfüllt diese strengen EnEV- / GEG-Anforderungen sogar als alleinstehende Technologie problemlos und vermindert daher - trotz maximaler Effizienz - Planungsaufwand und Investitionsvolumen.
Die weiteren Vorteile der Wärmepumpe sind:
Aber auch bei der Sanierung kann eine Wärmepumpe problemlos das "alte" Heizsystem ersetzen; die Vorteile setzen sich demnach im Sanierungsbereich fort.
Strom wird immer grüner – und mit ihm die Wärmepumpe! Nutzen Sie diese Chance, Ihren eigenen Anspruch auf "ENERGIE. BEWUSST. LEBEN" immer weiter umzusetzen!
Bei äußerst geringen Betriebskosten von nur 1 kWh Energie können bis zu 5 kWh Wärme erzeugt werden; und diese „Kosten“ werden Verbindung mit der Eigenstromnutzung z.B. durch eine PV-Anlage nochmals reduziert - die ZEWOTHERM Wärmepumpen verfügen über eine SG-ready-Funktion.
Die Unabhängigkeit von steigenden Kosten und knapper werdenden Ressourcen werden durch die niedrigen Jahresbetriebskosten ergänzt. Zudem findet kein Verbrennungsvorgang statt und erspart der Umwelt somit Stickoxide und andere schädliche Stoffe.
Folglich entfallen Kosten für Schornsteinfeger, Wartungen entfallen und es gibt keine Verschmutzung im Haus. Die moderne Wärmepumpentechnik in Luft/Wasser-Technologie sind zudem keine kostspieligen Vorarbeiten nötig, da kostspielige Erdbohrungen entfallen.
Die Wärmepumpe verringert nachweislich den Einsatz von Primärenergie und schont Umwelt durch erhebliche CO2-Emissionen im Vergleich zu herkömmlichen Brennstoffen wie Öl oder Gas.
Neuerungen der EnEV/ GEG seit 2016
Der Primärenergiefaktor für Strom beträgt 1,8 seit 2016. Aber selbst Häuser, die vor 2005 Jahren nach damals gültigem EnEV-// GEG- Standard errichtet wurden, erfüllen auch die primärenergetischen Vorgaben 2016 noch problemlos. Ab 2021 gilt dann für alle Neubauten der von der EU festgelegte Niedrigstenergiegebäudestandard. Die hierfür gültigen Richtwerte sollen bis Ende 2018 veröffentlicht werden.
Ebenfalls seit 2016 gelten verschärfte Anforderungen an die energetische Qualität der Gebäudehülle. Das Maß hierfür ist der „spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust“ eines zu errichtenden Wohngebäudes. Dieser mittlere Wärmedurchgangskoeffizient darf dann den entsprechenden Wert des jeweiligen Referenzgebäudes nicht überschreiten.
Erweitert wurde auch die Stilllegungspflicht für alte Heizkessel. Öl- und gasbefeuerte Kessel, die vor Oktober 1985 (früher 1978) eingebaut wurden, dürfen nicht mehr betrieben werden. Generell besteht nun auch für neuere Gas- und Ölkessel eine Pflicht zur Außerbetriebnahme nach 30 Jahren Betriebszeit. Nicht betroffen sind allerdings Niedertemperatur- und Brennwertkessel. Außer einer Präzisierung bei der Nachrüstung von Wärmedämmungen oberster Geschossdecken gibt es keine weiteren neuen Anforderungen an Bestandsgebäude.